Informationsschriften

Stoffstrommanagement bei Baumaßnahmen – Fragen zum Umgang mit mineralischen Reststoffen und Bodenmaterial

Unter Stoffstrommanagement wird die Planung und Steuerung sämtlicher Bewegungen von abzufahrendem und anzulieferndem Bodenmaterial und der Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterialien mit dem Ziel einer, unter ökonomischen und ökologischen Aspekten optimalen Verwendung verstanden.

Ein Stoffstromkonzept stellt dabei sowohl für großflächige Infrastruktur- und Flächenrecyclingprojekte wie auch für kleinere Projekte, z. B. in Verbindung mit der Aufbereitung von Brachflächen, ein geeignetes Instrument dar, mit dem im Vorfeld die Quantität und die Qualität der Bodenmaterialien und Ersatzbaustoffe erfasst und ein sinnvoller und zielgerichteter Umgang mit diesen Stoffen geplant werden kann.

Im Interesse einer Kostenminimierung sollte jeder Bauherr bereits in einer frühen Planungsphase die Möglichkeiten der Umlagerung und Verwertung von Boden- und Abbruchmaterialien bzw. Ersatzbaustoffen prüfen und ein entsprechendes Konzept zum Stoffstrommanagement unter weitestgehender Nutzung von Optimierungspotentialen unter Berücksichtigung der geplanten Folgenutzung und Bauleitplanung erarbeiten lassen.

Ein im Bauablauf konsequent durchgeführtes Stoffstrommanagement trägt dazu bei, die Kostensicherheit zu erhöhen und einen ungestörten Bauablauf zu gewährleisten. Es sollte bei der Beurteilung der Boden- bzw. Materialqualität nach bodenschutz-, wasser- und abfallrechtlichen Maßstäben und der Klärung geotechnischer Fragestellungen als eigenständige Planungsleistung durchgeführt werden.

Wesentliche rechtliche Anforderungen ergeben sich aus der zum 01.08.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung. Teil der Mantelverordnung ist die neu geschaffene Ersatzbaustoffverordnung und die novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung. Die folgenden Ausführungen berücksichtigen diese zukünftige Rechtslage vollumfänglich…

Bauen bei Kampfmittelverdacht – was tun?

Die Verhütung von Schäden durch Kampfmittel bei Eingriffen in den Untergrund stellt die arbeitsrechtliche Mindestanforderung dar, die bei Bodeneingriffen/Bauvorhaben in kampfmittelverdächtigen Bereichen erfüllt werden muss. Eine Beschränkung auf eine Untersuchung in der Bauphase ist in der Regel nur dann zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Bedingungen, z.B. beim Bauen im Bestand, Störungen, die eine Sondierung nach Kampfmitteln unmöglich machen, eine systematische Kampfmittelräumung im Vorfeld von Bodeneingriffen nicht ermöglichen…

Die Broschüre mit Dokumentation zur 4. Kampfmittelfachtagung am 08. und 09.05.2023 in Berlin kann über die Geschäftsstelle des ITVA e.V. bezogen werden (kostenfrei).

Detektionsverfahren in der Kampfmittelräumung

Die Geophysik bietet ein breites Spektrum an Methoden und Systemen an, das als Werkzeugkasten zu betrachten ist, aus dem für die jeweilige Aufgabenstellung des passende Werkzeug zu wählen ist. Aus diesem Gesamtspektrum ist eine Teilmenge grundsätzlich geeignet, um damit nach Kampfmitteln zu sondieren.

Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit einer geophysikalischen Methode für die Kampfmitteldetektion ist, dass die Methode geeignet ist, einen physikalischen Kontrast zwischen…