E1: Gefährdungsabschätzung
Zentrales Arbeitsthema des Fachausschusses ist die standortspezifische Risikobewertung, Gefährdungsabschätzung und Einzelfallbewertung gemäß BBodSchG § 9 (1), BBodSchV § 15, die Ableitung von Prüf- und Maßnahmenwerten zum Management von kontaminierten Standorten und Altlasten.