3: Qualitätssicherung im Boden-/Grundwasserschutz und Abfallmanagement

Die beiden Fachausschüsse „C3 Sachverständigenwesen“ und  „F2 Probenahme und Analytik“ haben Ende 2024 fusioniert zu  „3 Qualitätssicherung im Boden-/Grundwasserschutz und Abfallmanagement“

Der Fachausschuss C3 „Sachverständigenwesen“ nahm im Mai 1992 seine Tätigkeit auf und setzte sich zum Ziel, Arbeits­materialien für das Sachverständigenwesen im Altlastenbereich zu erarbeiten. Nachdem im Herbst 1995 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Han­delstag (DIHT) und der Industrie und Handelskammer (IHK) zu Dresden ein Richtlinien-Entwurf „Voraussetzungen und Anforderungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gem. § 36 GewO für das Sachgebiet Altlasten“ vorgelegt wurde, bildet seit In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Erarbeitung von Empfehlungen zur praxis­nahen Umsetzung von § 18 BBodSchG den Schwerpunkt der Fachausschussarbeit.

§ 18 BBodSchG regelt, dass Sachverständige, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche gerätetechni­sche Ausstattung verfügen müssen. Die Länder werden ermächtigt, jeweils Einzelheiten der An­forderungen an Sachverständige und Untersuchungstellen, der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben und die Bekanntgabe von Sachverständigen zu formulieren. Eine entsprechende Re­gelung fand sich bereits im § 31 LAbfG des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ein wesentliches Ziel des ITVA ist, im komplexen Themengebiet der Altlastenbearbeitung eine hohe Qualität und gleichzeitig praxisgerechte Vorgehensweisen sicherzustellen. Vor dem Hinter­grund neuen bodenschutzrechtlichen Regelungen wurde der Fachausschuss C3 im Januar 1998 beauftragt, in erweiterter Zusammen­setzung eine Richtlinie für die Qualitätsanforderungen an Sachverständige und Untersuchungs­stellen zu erarbeiten. Zielsetzung war, ein bundesweit ein­heitliches und prag­matisch durchführba­res Anerkennungsverfahren zu etablieren. Hierzu wurden Vertreter aus fachverwandten Verbän­den sowie Landesbehörden in die Fachausschussarbeit eingebunden und der Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den zuständigen Gremien des Bundes und der Länder intensiviert.

Der gemeinsam mit dem Bundesverband Boden (BVB), dem Berufsver­band der Deutschen Geologen, Mineralogen und Geophysiker und dem Altlastenforum Baden-Württemberg erarbeitete Leitfaden „Sach­verständige und Untersuchungsstellen für Böden und Altlasten – Empfehlungen zum Vollzug des BBodSchG“ wurde Juli 1999 verabschiedet.

Aus Sicht des ITVA sollte eine Zersplitterung in zu viele Sachgebiete von Sachverständigen ver­mieden werden. Vielmehr sollten in der Umsetzung möglichst umfassende Tätigkeitsfelder erreicht werden. Es ist denkbar, wünschenswert und häufiger Fall, dass Aufgaben nach BBodSchG von der historischen Erkundung bis zur Sanierung von einer Institution bzw. einem Sachverständigen bearbeitet werden und auch eine qualifizierte Bearbeitung erfolgen kann. Es sollte eine Anerken­nung als Sachverständiger „Bodenschutz und Altlasten“ erfolgen und die einzelnen Sachgebiete somit nur entsprechende Arbeitsschwerpunkte darstellen. Sachverständige sollten auch in Berei­chen tätig werden können, für die sie nicht anerkannt sind. Teamwork muß auch zukünftig im Sinne zielgerichteter Bearbeitung gerade bei komplexen Schadensfällen möglich sein, wobei dem Sachverständigen die Federführung obliegt.

Der im Jahr 1992 unter der Obmannschaft von Dr. Björn Bahrig gegründete Fachausschuss F2 „Anforderungen an die Probenahme für Untersuchungen von Ver­dachts­flächen und Altlas­ten“ setzte sich zum Ziel, aufbauend auf vorhandenen Anforderungen (DIN, DVWK, DVGW) die Kriterien für Qualitätsanforderungen an die Probenahme bei Altlastenuntersuchungen zu erarbeiten und diese in Form von Arbeitspapieren zu veröffentlichen und/oder in die Arbeit an­derer Gremien einzubringen. Zunächst wurde der Bereich „Bodenbeprobung“ aufgearbeitet. Um Parallelarbeiten zu vermeiden, wurden Kontakte zu Ausschüssen von DIN/ISO und BDG sowie zur OFD Hannover hergestellt. Als weitere Arbeitsschwerpunkte wurden die Themen „Qualität und Anforderungen an Beprobun­gen von Bodenluft und Wasser“, „Dokumentation von Bodenproben“, „Dokumentation und Orga­nisation der Schnitt­stelle zum Labor“ und „Entnahme von Materialproben“ definiert.

Im Jahr 2021 richtete das Bayerische Landesamt für Umwelt (BayLfU)  einen Ringversuch zur Probenahme in einem begehbaren Schurf aus. Die Ergebnisse zum Projekt  Schurf-Probenahme-Ringversuch  wurden im Heft 1/2023 des altlasten spektrum vorgestellt.

Am 10.05.2024  fand die gemeinsame Fachausschusssitzung in Waldbröl statt.

Aktuelle Themen sind: Mantelverordnung, Fachmodule und Umsetzung der Qualitätsanforderungen an die Probenahme und Analytik, Vergleichbare Sachkunde §19 BBodSchV

Themenvorschläge und Interessenten an einer Mitarbeit im Ausschuss sind willkommen.

Vorsitzende:

Dr. Frank Küchler
PRO UMWELT NL Brandenburg
Siedlung Sophienfelde 1
15345 Rehfelde OT Werder
Tel.: 033435 77858
E-Mail: sophienfelde@proumwelt.net

Dr. Stephan Simon
Sachverständigenbüro Dr. Simon
Coerdestraße 7
48147 Münster
Tel.: 0251 / 4140141
Fax: 0251 / 4140142
E-Mail: stephan.simon@agp-simon.de