VERHALTENSKODEX FÜR MITGLIEDER DES ITVA

Unabhängigkeit und Objektivität

Die Mitglieder des Ingenieurtechnischen Verbandes Altlasten e.V. (ITVA), beachten die Grundsätze der Unabhängigkeit und Objektivität. Als Vertragspartner verpflichten sie sich, die nötige Transparenz und Fairness walten zu lassen. Ihre Aussagen und Feststellungen sind sachlich und korrekt.

Integrität

Die Mitglieder des ITVA verstoßen weder in ihrer Funktion als Auftraggeber noch als Auf­tragnehmer gegen gesetzliche und / oder vertragliche Verpflichtungen. Hierzu zählen insbe­sondere die Bestimmungen zum Preis- und Vergaberecht.

Sie sind integer und fördern das Ansehen ihres Berufsstandes.

Kompetenz

In ihrer Funktion als Auftraggeber vergeben sie Aufträge nur an vertrauenswürdige Auftrag­nehmer, die aufgrund ihrer Erfahrungen, qualifizierten Mitarbeiter und technischen Ausstat­tungen diese erfolgreich bearbeiten können.

Als Auftragnehmer nehmen sie nur solche Aufträge an, die entsprechend der genannten Kriterien erfolgreich bearbeitet werden können.

Auftraggeber sowie Auftragnehmer arbeiten gewissenhaft und streben eine dem jeweiligen Projekt angemessene Qualität ihrer jeweiligen Arbeit bzw. Zusammenarbeit an.

Als Auftragnehmer verpflichten sich die Mitglieder des ITVA, geeignete, erforderliche und angemessene Lösungen zu erarbeiten, mit denen die mit der Aufgabenstellung verbundenen Ziele erreicht werden.

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, ein Honorar zu vereinbaren, welches im Verhältnis zu Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen angemessen und auskömm­lich ist.

Beide Seiten befürworten faire Leistungswettbewerbe.

Fortbildungspflicht

Die Mitglieder des ITVA als Auftraggeber und als Auftragnehmer nehmen an Fortbildungs- und / oder Vortragsveranstaltungen teil und halten sich durch Lektüre von Fachliteratur /­ -veröffentlichungen auf dem aktuellen Wissensstand und erweitern ihre Kompetenz

Eigenverpflichtung

Alle ordentlichen Mitglieder des ITVA verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex zu befolgen. Die außerordentlichen Mitglieder unterrichten ihre Mitarbeiter über den hier aufgestellten Verhaltenskodex und verpflichten sie, diesen zu befolgen.