Aktuelles
ITVA-Altlastensymposium 2025 in Leipzig
SAVE THE DATE:
Das ITVA-Altlastensymposium 2025 findet vom 02.-04. April 2025 in der Kongresshalle am Zoo Leipzig statt – in Kooperation mit der Leipziger Messe GmbH sowie mit Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft .
Weitere Informationen zur Teilnahme, den Ausstellern, Anfahrt, Übernachtung und Programm finden Sie hier:
Altlastensymposium 2025 in Leipzig – ITVA (itv-altlasten.de)
Einladung zur Beitragseinreichung bis 30.09.2024 – hier finden Sie alle geplanten Themen:
Call-for-Papers_ITVA- Altlastensymposium-2025
Besucheradresse: Kongresshalle am Zoo, Pfaffendorfer Str. 31, 04105 Leipzig.
Veranstalter: ITVA e. V., Berlin
Bildrechte: ITVA
ITVA-Geschäftsstelle
Sie erreichen uns seit 15.08.2024 am Leipziger Platz 9 im Herzen von Berlin – in der 6. Etage (Klingel bei: von RUEDEN)
Der ITVA e.V. bezog aus organisatorischen Gründen neue Räume.
Mit unserer bisherigen Bürogemeinschaft am Leipziger Platz 8, 5. Etage, bleiben wir freundschaftlich verbunden und können bei Bedarf – ebenso wie an unserem neuen Standort Besprechungs- und Seminarräume in unterschiedlichen Größen anmieten.
Bei der Erreichbarkeit ändert sich nichts, unsere Telefon-Nummern und E-Mailadressen bleiben wie gehabt.
Telefonisch erreichen Sie uns Mo-Fr von 8.30 bis 15.30 Uhr unter +49 30 48 63 82 80.
Sie erreichen uns auch immer unter info@itv-altlasten.de
Unsere Interaktive Broschüre über den ITVA und unsere Partner finden Sie hier:
Leipziger Platz 9 (Foto: ITVA)
Junger ITVA Sprecher*innenkreis eingesetzt
Junger ITVA – ITVA (itv-altlasten.de)
Um die Verbandsarbeit moderner aufzustellen und den jungen Mitgliedern mehr Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat der Vorstand des ITVA im Juni 2021 den Jungen ITVA ins Leben gerufen. Im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des JITVA im März 2023 in Wuppertal wurde dann ein Sprecherkreis für den JITVA gewählt, der die Interessen der jungen ITVA-Generation vertritt und als direkter Ansprechpartner agiert
Bundesrat beschließt Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Änderungen
An 7. Juli 2023 hat der Bundesrat in seiner 1035. Sitzung beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen – über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).
Der bvse und weitere Verbände drängen die Entscheidungsträger, den unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit sie schnell umgesetzt werden können und die EBV wie geplant am 1. August 2023 in Kraft tritt.
Bundesrat – 07.07.2023 | 1035. Sitzung des Bundesrates
Siehe Drucksache 237/23 (Beschluss) https://www.itv-altlasten.de/wp-content/uploads/2023/07/237-23B.pdf
Der Bundesrat hatte am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info
Herbst 2020: Das BMUV und eine Reihe von Ländern hatten sich auf Änderungen am Kabinettsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verständigt. Zwischenzeitlich waren im Bundesrat über 250 Änderungsanträge zur sogenannten Mantelverordnung aufgelaufen. Die Länder berieten den Kompromissvorschlag und hatten 2020 das Bundesratsverfahren aufgenommen. Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen.
IMPEL Water and Land Remediation project calls for submission of case studies on remediation technologies
Das European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law (IMPEL) ist ein internationaler gemeinnütziger Zusammenschluss der Umweltbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Beitritts- und Kandidatenländer der EU, der EWR- und EFTA-Länder sowie der potenziellen Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft.
Die Aufgabe ist es, die wirksame Umsetzung und Durchsetzung des europäischen Umweltrechts zu gewährleisten, indem wir die fachliche Zusammenarbeit, die Information und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Umweltbehörden fördern.
Soil Monitoring Law
Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bodenüberwachung und Resilienz (Bodenüberwachungsgesetz)
Öffentliche Konsultation zu Bodengesundheit – Schutz, nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU: 07.07.2023 bis 03.11.2023
Seit dem 21.09.2023 sind Übersetzungen des EG-Vorschlags für eine EU-Bodenüberwachungs- und Resilienzrichtlinie (Bodenüberwachungsgesetz) in alle EU-Amtssprachen verfügbar.
Translations into all EU official languages of ECs proposal for a EU Soil Monitoring and Resilience Directive (Soil Monitoring Law) are available.
To access click HERE
click HERE for having your say for Soil health – protecting sustainably managing and restoring EU soils
Aktuelle UBA Publikationen, Fachbeirat Bodenuntersuchungen
29.08.2024 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) hat nach § 25 BBodSchV die Gleichwertigkeit von Verfahren und Methoden festgestellt und diese Feststellung wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nach § 24 BBodSchV im Bundesanzeiger veröffentlicht:
02.08.2023 Der Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) des Umweltbundesamtes veröffentlich eine Feststellung gemäß § 25 (1) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung zur Gleichwertigkeit und praktischen Eignung von Methoden:
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„Handlungsanleitung zum Umgang mit der Ergebnisunsicherheit bei der Über- und Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung„,
Publikation unter UBA-Texte 85-2020 – steht zum Download zur Verfügung https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/handlungsanleitung-umgang-der-ergebnisunsicherheit
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Schwerpunkt 1-2020: PFAS. Gekommen, um zu bleiben.
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Veröffentlichung FKZ 3717 76 2310 PFAS-Handbuch
Die PFAS-Sanierungsarbeitshilfe ist ONLINE verfügbar – das Dokument steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sanierungsmanagement-fuer-lokale-flaechenhafte-pfas .
VUP-Position: Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich sichern
Der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) spricht sich grundsätzlich für die Einheit von Probenahme und Analytik im Umweltbereich aus. In einem Grundsatzpapier, das 2020 im Verband abgestimmt wurde, werden Kritierien zur Wahrung des „Einheitsgebotes“ und Anforderungen an die Probenahme aufgezeigt, für die der VUP in Zukunft eintreten will.
Download: VUP-Position Probenahme und Analytik im Umweltbereich
Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden veröffentlicht
Die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ gibt es als PDF im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8836860
Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) in Kraft getreten
Am 2. Juni 2020 wurde die Verordnung des Bundesumweltministeriums über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (Bundeskompensationsverordnung – BKompV) veröffentlicht (BGBl. I, S. 1088). Sie ist am 3. Juni 2020 in Kraft getreten. Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. >>>weiterlesen