Bundesrat beschließt Mantelverordnung – Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Ersatzbaustoffverordnung: Verbände fordern schnellere Änderungen

An 7. Juli 2023 hat der Bundesrat in seiner 1035. Sitzung beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen –  über die Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV).

Der bvse und weitere Verbände drängen die Entscheidungsträger, den unverzichtbaren Änderungsempfehlungen zur EBV zuzustimmen, damit sie schnell umgesetzt werden können und die EBV wie geplant am 1. August 2023 in Kraft tritt.

Bundesrat – 07.07.2023 | 1035. Sitzung des Bundesrates

Siehe Drucksache 237/23 (Beschluss)  https://www.itv-altlasten.de/wp-content/uploads/2023/07/237-23B.pdf

Der Bundesrat hatte am 06.11.2020 der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt. Die Verordnung kann damit nur in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen umgesetzt werden. Zudem hat die Länderkammer eine Entschließung gefasst, in der sie auf die Notwendigkeit der Anpassung einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinweist. Die Verordnung soll nach dem Willen der Länder zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten – die Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen. Mehr Info

Beschluss des Bundesrates

Herbst 2020: Das BMUV und eine Reihe von Ländern hatten sich auf Änderungen am Kabinettsentwurf der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) verständigt. Zwischenzeitlich waren im Bundesrat über 250 Änderungsanträge zur sogenannten Mantelverordnung aufgelaufen. Die Länder berieten den Kompromissvorschlag und hatten 2020 das Bundesratsverfahren aufgenommen. Die Mantelverordnung soll mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung und der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) einen bundesweiten Rechtsrahmen zu Verwertung mineralischer Abfälle schaffen.