ITVA-Stellungnahme zu Gesetzentwurf für das Gesetz zur Neuordnung des Abfallrechts Baden-Württemberg nach dem Stand vom 29.07.2020

Der ITVA begrüßt ausdrücklich das Ziel des baden-württembergischen Umweltministeriums, im Rahmen der Neuordnung des Abfallrechts in Baden-Württemberg auf die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen hinzuwirken und den Bodenschutz zu stärken. Für sehr problematisch halten wir die Regelungen in § 3 Abs. 5 LKreiWiG und in § 2 Abs. 3 Satz 3 LBodSchAG. Hiernach ist der bodenkundliche Baubegleiter dazu verpflichtet, ihm bekannt gewordenen Verstöße gegen die Verpflichtung der Abfallerzeuger und –besitzer zur ökologisch hochwertigen Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen, zur Erstellung eines Abfallverwertungskonzeptes sowie Verstöße gegen das Bodenschutzkonzept den zuständigen Behörden zu melden. Wir empfehlen, § 3 Abs. 5 LKreiWiG und § 2 Abs. 3 Satz 3 LBodSchAG ersatzlos zu streichen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.