Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliche Mitglieder sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Die außerordentliche Mitgliedschaft beinhaltet folgende Leistungen:
- Abonnement des Fachorganes des ITVA „altlasten spektrum“ (4 Hefte/4 Ausgaben pro Jahrgang)
- Vergünstigungen für ITVA-Mitglieder für alle Mitarbeiter des außerordentlichen Mitglieds (Preisnachlässe für die Teilnahme an Veranstaltungen sowie den Bezug von Publikationen),
- Mitwirkung von Bevollmächtigten des außerordentlichen Mitglieds in ITVA-Fachausschüssen, Arbeitskreisen, Regionalgruppen bzw. an Fachgesprächen zur aktiven Mitgestaltung der Verbandspolitik und des politischen Engagements auf Bundes- und Länderebene sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch,
- Möglichkeit der kostenlosen Vorstellung als außerordentliches Mitglied im „altlasten spektrum“ mit dem gesamten Leitungsspektrum,
- Anzeigenrabatt im „altlasten spektrum“,
- Einrichtung eines Links auf der ITVA-Homepage zum Internetauftritt des außerordentlichen Mitgliedes.
Jahresbeiträge
Außerordentliche Mitglieder:
€ 350,00 Firmen mit < 10 Mitarbeitern, Behörden, Hochschuleinrichtungen
€ 700,00 Firmen mit 10 – 30 Mitarbeitern
€ 1.400,00 Firmen mit > 30 Mitarbeitern
Auf der 33. Mitgliederversammlung am 15.05.2022 wurde eine Erhöhung der Beiträge beschlossen. Von 2015 bis 2022 waren die Beiträge stabil geblieben.