Novelle KrwG – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
Am 6. August 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union veröffentlicht. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endete am 9. September 2019.
Die Altlastensanierung und das Flächenrecycling können von dem neuen § 3 Abs. 25 a) KrWG nachteilig betroffen sein. Hierzu wurde von den Fachausschüssen A2 und C6 eine Stellungnahme des ITVA mit einem Änderungsvorschlag verfasst- am 09.09.2019.
Hinweis: Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten.