BMU notifiziert Mantelverordnung bei der EU und fügt Länderöffnungsklausel ein

Presseberichten zufolge hat das Bundesumweltministerium die Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in Brüssel notifiziert. Der Ende Februar der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf ist demnach nahezu deckungsgleich mit der Fassung des Bundesratsbeschlusses von Anfang November. In der Bundes-Bodenschutzverordnung wurde unter § 8 ein neuer Absatz 8 eingefügt, der es den Bundesländern erlauben soll, eigene Regelungen für die Verfüllung von Gruben und Abgrabungen zu treffen: „Die Länder können Regelungen treffen, dass auch andere als die in Absatz 1 genannten Materialien zur Verfüllung genutzt werden und Überschreitungen der Werte nach Anlage 1 Tabellen 4 und 5 zulässig sind, wenn nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt“. Damit hat die vom Bundesland Bayern vehement geforderte Länderöffnungsklausel doch noch Eingang in die Verordnung gefunden. […weiterlesen].

Wie die Bundesländer auf diese neue Wende in dem seit über 15 Jahren in der Bearbeitung befindlichen Verordnungsverfahren zur bundeseinheitlichen Regelung der Verwertung mineralischer Abfälle nun reagieren werden, bleibt abzuwarten. Denn jede Änderung des Verordnungsentwurfs bedeutet, dass sich im weiteren Verordnungsverfahren nochmals der Bundesrat mit der Mantelverordnung befassen muss. Ob dies noch in der aktuellen Legislaturperiode der Bundesregierung gelingt, ist angesichts des engen Zeitkorridors aber zumindest fraglich.